GQS Termine für Juli 2026

Stand: 06/30/2026

Landwirtschaft
GAP-Vertragsnaturschutz Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche über 400 m NN ab 01.07. bis 14.11.
GAP-Vertragsnaturschutz Kennarten: Nachweis der Kennarten bis zum 31.07.
Hierzu auch eine Hilfestellung vom DLR Agrarumwelt: https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Download/Kennartenab2023HilfestellungErmittlungBegehungsdiagonaleundErfassungKennartenOeR5
GAP-Vertragsnaturschutz Streuobst: ab 01.07. ist Mulchen zulässig.
GAP-Landwirtschaft SaBa: am 15.07. beginnt der Pflegezeitraum für mehrjährige Begrünungsmischungen, 50-70% mähen oder mulchen
(30-50 % Rückzugsfläche)
Mitteilungen über die Tierhaltungen nach § 55 TAMG

Halbjährliche Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Tiere (01.01. bis 30.06.). Null-Meldung falls kein AB-Einsatz im zurückliegenden Halbjahr (01.01. bis 30.06.) erfolgte. Meldefrist bis 14.07. Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen zu den Antibiotikameldungen von eingesetzten Arzneimitteln mit antibiotischer Wirkung bei Tieren (Verbrauchsmengenerfassung nach Art. 57 Verordnung (EU) 2019/6) werden in der Broschüre vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Stand 22.12.2025) beantwortet:

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/FAQ_Antibiotikameldungen.html

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung beim Inverkehrbringen von frischem Schweinefleisch sollte ursprünglich zum 01.08.2025 greifen. Diese Frist wird bis zum 01.01.2027 verlängert.

Nicht von dieser Fristverlängerung betroffen ist jedoch die Mitteilungspflicht aller Mastschweine haltenden Betriebe. Diese müssen, sofern noch nicht geschehen, der ADD Trier die Haltungsform ihrer Mastschweine mitteilen und erhalten dann eine entsprechende Kennnummer. Das Formular für die Mitteilung der Haltungsform sowie Ausfüllhinweise finden Tierhalter auf der Homepage der ADD:

https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung-1

QM-Milch e.V.

Revision des QM-Milch e.V. Standards ab Juli 2026:
Insbesondere müssen Milcherzeuger im QM-Milch-System einen Biosicherheitsmanagementplan ab
01.07.2026 im QM-Standard-Audit nachweisen. Als Nachweis können digitale Risikoampeln oder behördlich anerkannte Biosicherheitskonzepte genutzt werden. Zum Beispiel die Risikoampel der Uni Vechta oder das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Rinderhaltende Betriebe.

https://qm-milch.de/revision-qm-standard/

Weinbau
GAP-Vertragsnaturschutz Weinberg:
Freistellungspflege in Weinbergslagen: Mulchen ab
01.07. zulässig.
Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: Mulchen ab
01.07. zulässig.

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Weitere Veranstaltungen im Juli:


Außerdem findet am 05.07.26 auf dem Hofgut Neumühle ein Tag der offenen Tür statt. Weitere Infos sind dem beigefügten PDF zu entnehmen.

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