GQS Termine für Februar

Landwirtschaft
Vor der ersten Düngung ist eine Düngebedarfsermittlung bei Überschreitung der wesentlichen Nährstoffmengen (ab 50 kg N/ha und Jahr, ab 30 kg P2O5/ha und Jahr) durchzuführen.

Mit dem Link
https://www.dlr.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/c17a19210046810ac12581380041af50/$FILE/N-D%C3%BCngeplaner%20RP%202.0%2007%2001%202021.xlsx
können Sie sich die aktuelle Version herunterladen.

Ende Pflugverbot CCW1- und CCW2-Flächen 15.02.
Milchviehhalter:

Milcherzeuger müssen die zuständige Veterinärbehörde informieren, wenn die Rohmilch nicht den Rohmilchkriterien gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 genügt (Zellzahl > 400 000 Keimzahl > 100 000) in der Milch, eine Übertragung dieser Meldepflicht auf bspw. den Landeskontrollverband ist möglich. Diese Neuregelung in der VO (EU) 2019/627 kehrt das bisherige Prinzip um, wonach der Milcherzeuger erst durch ein behördliches Schreiben gesperrt werden musste.

Weinbau
Vor der ersten Düngung ist eine Düngebedarfsermittlung bei Überschreitung der wesentlichen Nährstoffmengen (ab 50 kg N/ha und Jahr, ab 30 kg P2O5/ha und Jahr) durchzuführen.

Mit dem Link
https://www.xn--dngeberatung-dlb.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/4127b6f95b38fb37c12585a0002fa587/$FILE/D%C3%BCngebedarf_N%C3%A4hrstoffeinsatz_D%C3%BCV2020_29.01.2021.xlsm
können Sie sich die aktuelle Version herunterladen.

Antragsfrist für Neuanpflanzungsrechte: 28.02.2021 zu stellen, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Düngebedarfsermittlung:

Achtung: die Düngebedarfsermittlung ist eines von zahlreichen Prüfkriterien bei den Cross Compliance Kontrollen.

Bei der Kontrolle wird geprüft:

· Liegt im Betrieb eine Düngebedarfsermittlung vor?
· Ist die Düngebedarfsermittlung vollständig und richtig?

Fehler bei der Düngebedarfsermittlung können sein:
§ fehlender Bodenuntersuchungsergebnisse/ Beratungsempfehlungen auf einigen/ allen Flächen
§ - zu hohe Stickstoffbedarfswerte angesetzt
§ - fehlender Düngebedarfsermittlung für einige gedüngte landwirtschaftliche Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten

Weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben der Düngung entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt

Im Anhang finden Sie das Nmin-Merkblatt LDüV RP 07 01 2021und das Nmin Probenbegleitblatt 01 2021zum Download.


Nmin_Merkblatt_LDüV_RP_07_01_2021.pdfNmin_Merkblatt_LDüV_RP_07_01_2021.pdf Nmin_Probenbegleitblatt_01_2021.pdfNmin_Probenbegleitblatt_01_2021.pdf GQS_Termine_für_Februar.pdfGQS_Termine_für_Februar.pdf

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