Wiltingen [00179]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen rein ländlichen Grundbesitz sowie die Ortslage Wiltingen einschließlich des Waldes und einen Teil des Gemeindewaldes Kanzem, Irsch und Schoden. Es ist so begrenzt, dass die mit der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft - insbesondere in den Weinbaubetrieben - sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht wird.. Die zerstreut liegenden Wirtschaftsstücke sind im Verhältnis zur Größe des Besitzstandes zu klein, um eine rentable und intensive Bewirtschaftung zu ermöglichen. Sie sind unregelmäßig und unwirtschaftlich geformt und liegen in unwirtschaftlich starker Gemengelage. Besonders die im Verfahrensgebiet liegenden Rebflächen sind wegen ihrer unwirtschaftlichen Form, die dem Einsatz moderner Maschinen und Geräte nicht oder nur in begrenztem Umfange zulassen, zur Neuanlage von Weinbergen nicht mehr geeignet.
Darüber hinaus ist die wegemäßige Erschließung der bisher unbereinigten wie auch der bereits beschleunigt zusammengelegten Gemarkungsteile mangelhaft bzw. unzweckmäßig, die Wasserführungen sind ungeregelt. Insbesondere die größeren Weinbauareale bedürfen dringend des ordnungsgemäßen Wegeaufschlusses, um auch zukünftig deren Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind - soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert - neu zu regeln.
Den Erfordernissen der Landschaftspflege und des Naturschutzes ist hierbei - insbesondere durch den Ausbau der Saar zur Schifffahrtsstraße - in besonderem Umfang Rechnung zu tragen.
Die Einbeziehung der Ortslage erfolgt, um den Ortsbereich an das Wegenetz anzuschließen und die durch den Ausbau von Gemeindestraßen und den Bau der Ortsumgehung der Kreisstraße K 133 erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen treffen zu können. Überhaupt sollen durch die Einbeziehung der Ortslage alle Maßnahmen zur Verbesserung der Grundlage der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung die Verwirklichung infrastruktureller Ziele sowie beabsichtigte Maßnahmen zur Dorferneuerung getroffen werden können.
Die Einbeziehung der Waldflächen erfolgt insbesondere aus forstwirtschaftlichen Gründen. Der Gemeindewald Wiltingen wird durch zahlreiche, wegemäßig nicht erschlossene Privatwaldflächen bzw. Gehöferschaftswaldungen zergliedert. Die Bereinigung der Waldflächen ist daher dringend erforderlich. Die Zuziehung der Flurstücke der Gemarkungen Irsch und Kanzem erfolgt lediglich aus vermessungstechnischen Gründen, die der Gemarkung Schoden aus Gründen der Wasserführung.
Gleichzeitig mit dem Eintrag der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens kann somit auch das Liegenschaftskataster fortgeschrieben und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Angestrebtes weitergehendes Ziel ist es u.a., mit der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens die betroffenen Grundstückseigentümer nicht zu belasten, sondern die Kosten für die Bewirtschaftung, Wirtschaftsführung und Produktion für die Zukunft wesentlich zu senken und zu sichern.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11.07.1984
Anordnungsbeschluss 24.06.1985
Wahl des Vorstandes der TG 02.10.1985
Feststellung der Wertermittlung 08.12.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 18.04.1997
Planwunschtermin 25.05.1994
Allgemeiner Besitzübergang 18.12.1997
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 30.06.1999
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06.02.2001
Berichtigung der öffentlichen Bücher 31.05.2001
Schlussfeststellung 28.08.2007
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Günter Willems
Anschrift:
Bahnhofstraße 77, 54459 Wiltingen
Telefon:
06501 / 16418
Email:
sonstige Mitglieder:
Reinert Johann Peter,
Müller Karl,
Weber Karl,
Borens Günter,
Neu Helmut,
Schnitzler Helmut,
Kugel Maria,
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Tessenowstr. 6, 54295 Trier
Email:
Landentwicklung-Mosel410@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Halmer, Ehrhard
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Bierbrauer, Kurt
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
1331 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
978
Kosten:
1.563.700 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Wiltingen eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Irsch, Kanzem, Schoden, Vierherrenborn, Wiltingen
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel