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. Ihr Recht auf Informationen Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Transparenz-PlattformTransparenzgesetz © Staatskanzlei RLP / Sell© Staatskanzlei RLP / Sell Herzstück des neuen Gesetzes ist die Transparenz-Plattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2016 stehen Ministerratsbeschlüsse, Berichte und Mitteilungen an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sowie Geodaten zur Verfügung. Hier geht es zur Transparenz-Plattform.Am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, gewährleistet das neue Gesetz die aktive Veröffentlichung von amtlichen Informationen und Umweltinformationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung. Mehr zum Transparenzgesetz finden Sie hier.
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